AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der stadlerIT AG
Allgemeine Geschäftsbedingungen der stadlerIT AG ab November 2016
1. Anwendungsbereich
Soweit zwischen den Parteien nichts Anderes schriftlich vereinbart worden ist, gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Projektaufträge an stadlerIT AG. Als Projektauftrag gilt in Sinne dieser AGB jeder Vertrag zwischen stadlerIT AG und einem Auftraggeber (Kunden) über Dienstleistungen im Bereich Web, IT, Kommunikation, Design und Druck. Die Dienstleistungen sind in den Offerten/Auftragsbestätigungen im Detail aufgeführt. Abweichende Bedingungen müssen schriftlich vereinbart werden.
2. Vertragsdauer
Der Vertrag beginnt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Arbeitnehmer oder mit der Aufnahme der Tätigkeit aufgrund des gegenseitigen mündlichen Einverkommens. Der Vertrag dauert bis zum Datum, das in der Offerte/Auftragsbestätigung festgelegt ist, bis zur Beendigung des Projektes oder bis zur Beendigung durch eine der Vertragsparteien gemäss den Bestimmungen dieses Vertrages.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Dienstleistungen von stadlerIT AG erfolgen gegen Entgelt. Lediglich Erstgespräche können kostenlos erfolgen. Die Preise von stadlerIT AG enthalten alle Dienstleistungen, wie sie in der Auftragsbestätigung im Detail aufgeführt sind. Sollte zusätzliche Dienstleistungen hinzukommen, so ist stadlerIT AG berechtigt, ihre Leistung nach branchenüblichen Stundenansätzen nach Aufwand abzurechnen. Die geschuldeten Beträge verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer von 7,7 Prozent und Spesen. Vergütungen ohne Abzüge sind innert 10 Tagen ab dem Datum der Rechnungsstellung zur Zahlung zu bezahlen, ausser es sei in der Offerte/Auftragsbestätigung ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart worden. stadlerIT AG ist berechtigt, im Voraus 50% des Projektes in Rechnung zu stellen und die erbrachten Leistungen nach jeder Projektphase zu fakturieren. Der Kunde kann jederzeit auf die Erbringung von Dienstleistungen verzichten, ausser es sei in der Offerte/Auftragsbestätigung etwas anderes vereinbart worden. Wird der offene Betrag nicht fristgerecht bezahlt, werden Mahngebühren erhoben.
4. Leistungen und Pflichten
stadlerIT AG verpflichtet sich, den Auftrag gemäss schriftlicher Auftragsbestätigung zu erfüllen und geschäftsübliche Sorgfalt anzuwenden. Alle gelieferten Unterlagen werden von stadlerIT AG sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt und nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt. stadlerIT AG hat die vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, wenn der Auftrag gemäss Leistungsinhalt der angenommenen Offerte/Auftragsbestätigung ausgeführt und das resultierende Vertragsprodukt zur Versendung oder zur Onlinestellung geliefert worden ist. Alle weiteren Leistungen werden zusätzlich nach Aufwand verrechnet. Das Risiko der Übermittlung oder Online Verfügbarkeit (Beispielsweise Beschädigung, Verlust, Verzögerung, Wartungsunterbrüche) der verschiedenen Medien, trägt der Auftraggeber. stadlerIT AG ist nicht verantwortlich für die verspätete oder nicht richtige Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen aufgrund von höherer Gewalt. Solange das Ereignis der höheren Gewalt andauert, wird die davon betroffene Erfüllung der Dienstleistungen unterbrochen.
5. Leistungen und Pflichten Auftraggeber
Der Auftraggeber ist so weit als nicht anders vereinbart verpflichtet, alle für die Auftragserfüllung benötigten Unterlagen (Textinhalte, Übersetzungen, Grafiken, Fotos, etc.; nachfolgend als «Daten & Inhalte» genannt), digital und in benötigter Qualität, zur Verfügung zu stellen. Wenn diese nicht zur vordefinierten Zeit eintreffen und/oder das Projekt durch den Auftraggeber verzögert wird, darf stadlerIT AG zusätzliche Kosten in Stundenaufwand verrechnen.
6. Vertragliche Beziehung
Die vertragliche Beziehung zwischen den Vertragsparteien entspricht derjenigen zwischen unabhängigem Auftraggeber und Auftragnehmer. Dieser entspricht in jedem Fall einem Auftrag. Dieser kann auch per E-Mail bestätigt werden. Es sollte keine Bestimmung des Vertrages dahingehend interpretiert werden, dass zwischen dem Kunden und stadlerIT AG oder deren Mitarbeitenden oder Beauftragten eine arbeitsvertragliche Beziehung besteht. Für den Erfolg der gegenseitigen vertraglichen Beziehung ist es wesentlich, dass die Parteien, die unter guten Geschäftspartnern herrschenden Regeln beachten. Missverständnisse und Unstimmigkeiten sollten so rasch als möglich genannt werden, damit sie rechtzeitig gelöst werden können.
7. Lieferbedingungen
Lieferfristen sind für stadlerIT AG nur verbindlich, wenn der Auftragsgeber etwaige Mitwirkungspflichten (beispielsweise Beschaffung von Unterlagen, Freigaben, Bereitstellung von Informationen, Erstellung von Pflichtenheften) ordnungsgemäss erfüllt hat und die Termine von stadlerIT AG schriftlich bestätigt worden sind. Kann aufgrund einer Verzögerung aufseiten des Auftraggebers eine fristgerechte Termineinhaltung durch stadlerIT AG nicht mehr gewährleistet werden, hat stadlerIT AG das Recht, unter Würdigung der eigenen Verfügbarkeit, die neuen Lieferungstermine festzusetzen. Der Auftraggeber haftet auch für sämtliche weiteren Schäden, die aus ihm zu verantwortenden Verzögerungen resultieren. Gerät stadlerIT AG mit ihren Leistungen in Verzug, so ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber stadler IT AG vom Vertrag zurücktreten. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschliesslich Vorleistung und Material) verlangt werden.
8. Beendigung
Der Vertrag kann von jeder Vertragspartei jederzeit mit einer Frist von einer Woche beendet werden, falls die andere Vertragspartei ihre Verpflichtungen in einer schwerwiegenden Weise verletzt hat. Die auflösende Vertragspartei hat der anderen Vertragspartei mitzuteilen, inwieweit sie nach ihrer Ansicht vertragliche Verpflichtungen in einer schwerwiegenden Weise verletzt hat und muss ihr gleichzeitig Gelegenheit geben, diese Vertragsverletzung zu korrigieren, bevor sie den Vertrag auflöst. stadlerIT AG behält sich das Recht vor, den Vertrag aufzulösen, wenn der Kunde zahlungsunfähig geworden ist, der Kunde eine fällige Rechnung trotz Mahnung nicht bezahlt oder wenn andere schwerwiegende Veränderungen bei den finanziellen Umständen bei der Eigentümerschaft des Kunden auftreten, die stadlerIT AG dazu veranlassen müssen, die Kundenbeziehung zu überprüfen. Falls eine rechtsgültige Vertragsauflösung erfolgt ist, ist der Kunde verantwortlich für denjenigen Teil des Preises, der für die bereits erbrachten Dienstleistungen vereinbart worden ist, sowie für alle anderen Dienstleistungen, die stadlerIT AG trotz erfolgter Vertragsauflösung noch erbringen muss, aufzukommen.
9. Haftung
stadlerIT AG haftet für Schäden im Zusammenhang mit dem Projektauftrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für Hilfspersonen ist auf Vorsatz beschränkt. stadlerIT AG übernimmt keine Haftung für mittelbare Schäden, wie entgangenem Umsatz oder Gewinn oder andere Folgeschäden. In jedem Fall ist die Haftung solcher Schäden begrenzt, mit deren Eintritt stadlerIT AG bei Vertragsschluss rechnen musste. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für Inhalt, Qualität und Wahrheitsgehalt der von ihm zur Verfügung gestellten und von stadlerIT AG im Projekt verwendeten Inhalte. Zudem leistet der Arbeitgeber Gewähr dafür, dass die Inhalte weder direkt noch indirekt Rechte Dritter, wie Urheber-, Namens-, Persönlichkeits-, Datenschutz oder Markenrechte verletzen, noch gegen andere gewerbliche Schutzrechte oder gegen wettbewerbsrechtliche (UWG, PBV), presserechtliche und weitere Bestimmungen (wie Lotterie-, Spielbanken-, Straf-, Heilmittel-, Alkohol-, Lebensmittelgesetz etc.) und Grundsätze (wie Grundsätze der Lauterkeitskommission) der Schweiz verstossen. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Implementierung des durch stadlerIT AG erarbeiteten Produktes wird vom Kunden getragen. Insbesondere gilt das für den Fall, dass die Implementierung des oder das Produkt selbst gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetzen verstösst. Der Auftraggeber hält stadlerIT AG von entsprechenden Ansprüchen Dritter auf erstes Auffordern hin, schadlos. Im Übrigen haftet alleine der Auftraggeber für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden. Ebenso bei der Aufnahme von Leistungen bei anderen Dienstleistern durch den Auftraggeber oder durch stadlerIT AG im Auftrag des Auftraggebers (bspw. Hosting, Themes, Plugins, etc.) übernimmt stadlerIT AG keine Verantwortung für Daten-Back-up, – sicherheit, -aktualisierungen etc.
10. Nutzungs- und Urheberrechte
Ab dem Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung erwirbt der Auftraggeber an den von stadlerIT individuell für den Auftraggeber im Rahmen des jeweiligen Auftrages stadlerIT AG geschaffenen Werken die Nutzungsrechte für den vertraglich vereinbarten Zweck, vereinbarte Dauer und vereinbarten Umfang. Ohne anderweitige Vereinbarung gilt das Nutzungsrecht nur für die Schweiz. Nutzungsrechte an Werken, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich bei stadlerIT GmbH und sind, falls sie bereits an den Auftraggeber übertragen wurden, von diesem an stadlerIT AG zurückzuübertragen. Der Auftraggeber kann in guten Treuen davon ausgehen, dass die von stadlerIT AG gelieferten Werke frei von Rechten Dritter sind. Eine Weiterverarbeitung der Entwicklungsdaten (z. B. Bildmaterial, Source Code, etc.) oder deren Bearbeitung während und nach Vertragsende oder ausserhalb des Projektes durch den Auftraggeber ist ohne explizite schriftliche Vereinbarung nicht erlaubt. stadlerIT AG ist insbesondere nicht verpflichtet Daten, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wenn der Auftraggeber der Herausgabe der Computerdaten wünscht, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat stadlerIT AG dem Auftraggeber Computerdaten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der stadlerIT AG geändert werden.
11. Geheimhaltung
stadlerIT AG wird persönliche Informationen nur im Auftrag des Kundens bearbeiten und wird dabei die Anweisungen des Auftraggebers gemäss der Auftragsbestätigung strikte beachten. stadlerIT AG wahrt die Interessen des Auftraggebers nach bestem Wissen und Gewissen. Sämtliche ihr im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden, oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers erkennbar sind, wird stadlerIT AG geheim halten und soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten, weder aufzeichnen noch weitergeben. Den Auftraggeber treffen entsprechende Verpflichtungen in Bezug auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von stadlerIT AG. Dies gilt insbesondere auch für die während der Zusammenarbeit zur Kenntnis gebrachten Ideen und Konzepte. Nach Abschluss des Auftrages oder bei vorzeitiger Auflösung werden vertrauliche Informationen auf Dokumenten oder Datenträgern auf Wunsch zurückgegeben und – sofern auf eigenem System gespeichert – gelöscht, bzw. vernichtet.
12. Marketing
Nach rechtsgültigem Zustandekommen des Projektauftrags kann stadlerIT AG im Rahmen ihrer externen Kommunikation über das Projekt mit dem Auftraggeber berichten, z. B. auf ihren Referenzlisten auf www.stadler-it.ch und eigenen Social Media Accounts, anlässlich von persönlichen Präsentationen und im Rahmen von Pressemitteilungen. Abgeschlossene Projekte kann stadlerIT AG bei Branchen Wettbewerben (Awards) einreichen. Jegliche Kommunikation muss dem Wahrheits- und Klarheitsgebot entsprechen. Bei Webseiten wird stadlerIT AG im Impressum erwähnt und verlinkt.
13. Schlussbestimmungen
Auf die vorliegenden AGB sowie auf sämtliche mit stadlerIT AG abgeschlossenen Projektaufträge oder andere Geschäfte findet ausschliesslich schweizerisches Recht, unter Ausschluss der Bestimmungen über das internationale Privatrecht, Anwendung. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB, sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sollten Bestimmungen diese AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder stadlerIT AG Zürcherstrasse 176, 9014 St. Gallen 071 278 46 46, www.stadler-it.ch. Vereinbarungen im Zweifel nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll vielmehr eine Regelung gelten, die in rechtlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Schreibfehler bleiben vorbehalten. Diese AGB gelten als vom Kunden akzeptiert, wenn er entweder die offerierten Dienstleistungen beansprucht oder die Auftragsbestätigung angenommen hat.